Es geht im Projekt der „INTEGRALEN“ um die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die individuelle Gestaltung von Straßenräumen. Hierfür sind nicht die StVO und ihre Reformen ausschlaggebend, sondern das Planungsrecht und Recht der öffentlich-rechtlichen Sache. Es sollen partizipative, sozial-ökologische Prozesse ihren Rahmen finden und eine Rechtssicherheit für das Gestaltungsprinzip der „INTEGRALEN“ entwickelt werden, um aus bisher temporären Real-Laboren verstetigte Herangehensweisen zu ermöglichen.
Versus dem konventionellen linearen Straßengestaltungsprinzip werden bei der „INTEGRALEN“ die vier Kategorien Klima, Aufenthalt, lokale Gegebenheiten und Mobilität als gleichberechtigte Qualitäten behandelt und in partizipativen Kooperationen erprobt.
DIE INTEGRALE
Ein individuell anwendbares Straßenkonzept für eine zukunftsfähige Mobilität